Nase

Phänotypisierung, so nennt man das Verfahren, mit dem man im Strafverfahren Täterprofile aus der DNA des Menschen herauslesen will, also mehr als nur den genetischen Fingerabdruck. Man denkt aktuell im Bundesparlament an Augen-, Haar- und Hautfarbe, biogeografische Herkunft, Alter, Verwandtschaft, im Einzelfall auch an psychische Merkmale.

Noch vor 20 Jahren hätten sich jedem Staatsrechtler, jeder Strafrechtlerin ob solcher Ideen die Nackenhaare gesträubt. Weshalb? Im Kriminalmuseum St.Gallen wird präsentiert, wie man vor mehr als 100 Jahren versuchte, an physiognomischen Merkmalen Täter zu erkennen: Hakennase bedeutet X, Stubsnase Y, ein langes Ohrläppchen Z usw. Beispielbilder geben Anleitung.

Nun, die Zeiten haben sich geändert. Der moderne Mensch stellt persönlichste Informationen, sogar DNA-auswertbare Körpersekrete, die eigentlich nur mit gerichtlicher Anordnung und bei schwersten Delikten erhoben werden dürfen, überall freiwillig zur Verfügung. Man hat ja nichts zu verbergen und die Gesellschaft gewinnt.

Was sagt Ihnen Ihre Nase?