Warten

Das war ein Eiertanz, bis das neue kantonale Planungs- und Baugesetz, kurz PBG, stand. Nun wird es am 1. Oktober 2017 in Kraft treten. Der Übergang vom alten zum neuen Recht wurde im neuen Gesetz nicht recht bedacht. Beispiel: Wenn es eine Zone nicht mehr gibt, sind dann alle Bauten dort unrechtmässig? Eigentlich könnte der Kantonsrat Klarheit schaffen. Er tut es aber nicht. Mit der Konsequenz, dass wir de facto von einem Moratorium zum nächsten schlittern.

Zuerst wegen des Bundes: Seit der Abstimmung über das eidgenössischen Raumplanungsgesetz vom 3. März 2013 herrscht Stillstand. Der Bundesrat wird den kantonalen Richtplan vielleicht im Sommer 2017 genehmigen. Das sind 4 Jahre. Jetzt drohen wegen des Kantons weitere Jahre des Stillstands. Wenn nach dem 1. Oktober 2017 auch nur 1 000 m2 umgezont werden sollen, geht das mit dem neuen PBG nur mit einer Gesamtrevision von Richtplan, Zonenplan und Baureglement. Und eine Gesamtrevision dauert auch bei wenigen Anpassungen Jahre. Dabei wollte man weniger Juristenfutter. Und warten muss man üben.